Wertminderung

Die Wertminderung ist der finanzielle Minderwert eines Fahrzeugs nach einem Unfall, auch wenn es fachgerecht repariert wurde. Sie wird in der Regel im Rahmen eines Schadengutachtens ermittelt und ist vor allem bei Haftpflichtschäden ein Anspruch des Geschädigten gegen die gegnerische Versicherung.

Was die Wertminderung bedeutet

Man unterscheidet vor allem zwischen merkantiler und technischer Wertminderung. Die merkantile Wertminderung beschreibt den Marktwertverlust, weil ein repariertes Unfallfahrzeug beim späteren Verkauf meist weniger erzielt als ein unfallfreies Vergleichsfahrzeug. Die technische Wertminderung bezieht sich auf bleibende technische oder optische Nachteile trotz Reparatur.

Wer die Wertminderung erstellen darf

Die Wertminderung sollte von einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen ermittelt werden. Er kann den Schaden, den Fahrzeugzustand, den Reparaturumfang und die Marktverhältnisse fachlich beurteilen und daraus die Höhe des Minderwerts ableiten. In der Praxis ist ein Gutachter damit die richtige Stelle, wenn die Wertminderung belastbar dokumentiert werden soll.

Wer Anspruch darauf hat

Grundsätzlich steht die Wertminderung dem Eigentümer des Fahrzeugs zu. Bei einem Leasingfahrzeug ist das in der Regel der Leasinggeber, bei einem finanzierten Fahrzeug kann zunächst die finanzierende Bank anspruchsberechtigt sein. Für den Geschädigten ist deshalb wichtig, die Besitz- und Eigentumsverhältnisse vor der Regulierung zu prüfen.

Wann eine Wertminderung anfällt

Eine Wertminderung ist besonders bei neueren und hochwertigeren Fahrzeugen relevant, kann aber je nach Fall auch bei älteren Autos eine Rolle spielen. Entscheidend sind unter anderem Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadenhöhe und die Frage, ob das Fahrzeug durch den Unfall an Marktakzeptanz verliert. Bei einem Totalschaden entfällt die Wertminderung in der Regel, weil dann ohnehin nach Wiederbeschaffungsaufwand (= Wiederbeschaffungswert minus Restwert) abgerechnet wird.

FAQ zur Wertminderung

Was ist die Wertminderung?

Die Wertminderung ist der Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall, der auch nach einer Reparatur bestehen bleibt.

Wer darf die Wertminderung ermitteln?

Die Berechnung sollte durch einen Kfz-Sachverständigen erfolgen, damit sie fachlich nachvollziehbar und für die Regulierung verwendbar ist.

Wem gehört die Wertminderung?

In der Regel dem Eigentümer des Fahrzeugs. Bei Leasing oder Finanzierung können jedoch andere Anspruchsverhältnisse gelten.

Muss das Auto repariert werden, damit es eine Wertminderung gibt?

Nein, die Wertminderung kann auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung berücksichtigt werden.

Gibt es bei jedem Unfall eine Wertminderung?

Nicht automatisch. Ob und in welcher Höhe sie anfällt, hängt vom Fahrzeug und vom Schadenbild ab.

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